Сколько останется от зарплаты после выплаты долгов?
Я думаю вы должны в своем банке открыть Pfändungsschutzkonto.(sogenanntes P-Konto)
1. Stufe – Grundfreibetrag
Automatisch besteht auf dem P-Konto ein Pfändungsschutz für Guthaben in
Höhe von 1.500 Euro je Kalendermonat (Stand: 1. Juli 2024). Dieser
Betrag ergibt sich gemäß § 899 Absatz 1 Satz 1 Zivilprozessordnung, ZPO
durch die Aufrundung des Grundfreibetrages (1.491,75 Euro; Stand: 1.
Juli 2024). Auf die Art der Einkünfte (Arbeitslohn, Sozialleistungen,
Steuererstattungen, Rückerstattungen aus Internetkäufen etc.) und auf
den Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Konto (am Anfang, in der
Mitte oder am Ende des Monats) kommt es für den Pfändungsschutz auf dem
P-Konto nicht an.
2. Stufe – Erhöhungsbeträge
Der Grundfreibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden (§ 902 ZPO). Erhöhungsbeträge sind in den folgenden Fällen gegeben:
- Der Schuldner zahlt anderen Personen gesetzlichen Unterhalt (§ 902 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a ZPO). In diesen Fällen erhöht sich der Grundfreibetrag um 561,43 Euro (Stand: 1. Juli 2024) für die erste und um jeweils weitere 312,78 Euro (Stand: 1. Juli 2024) für die zweite bis fünfte Person. Ist allerdings der Schuldner bzw. die Schuldnerin mehr als fünf Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, kann eine Erhöhung des unpfändbaren Betrags nur beim Vollstreckungsgericht beantragt werden (§ 906 Absatz 2 in Verbindung mit § 850f Absatz 1 Nummer 3 ZPO).