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Arbeitslos 2

18.10.05 19:37
Re: Arbeitslos 2
 
tanusik местный житель
Немного по другому.
Grundfreibetrag
Für Vermögen jeder Art räumt der Gesetzgeber einen Grundfreibetrag bis zu 200 Euro je Lebensjahr ein. Für jeden volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner gilt ein Freibetrag von mindestens 4.100 Euro und maximal jeweils 13.000 Euro.
Grundfreibetrag für Kinder
Für Minderjährige gilt ein Freibetrag von 4.100 Euro. Damit bleiben im Regelfall auch Ausbildungsversicherungen geschützt. Darüber hinausgehendes Vermögen müssen die Kinder nur verwenden, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, nicht den ihrer Eltern.
http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/Navigation/Grundsicherung-Ha...
Ну вот... Ни ответа тебе, ни привета. Ни чата, ни привата...
 

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