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Что скажете ?

16.10.05 04:00
Re: Что скажете ?
 
tanusik местный житель
в ответ BRADER 15.10.05 18:39
Anrechnung von Einkommen
Die individuelle Höhe Ihres Arbeitslosengeldes II hängt davon ab, ob Sie hilfebedürftig sind und somit Ihren Lebensunterhalt und den der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigener Kraft und eigenen Mitteln decken können.
Um dies festzustellen, werden nicht nur Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt, sondern auch die aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie z.B.:
Einnahmen aus Arbeit
Lohnnachzahlungen
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Arbeitslosengeld oder Krankengeld
Steuererstattungen
Unterhaltsleistungen
Kindergeld
Kapital- und Zinserträge
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Eigenheimzulage
Lottogewinne
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II werden folgende Einnahmen nicht berücksichtigt
Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
Erziehungsgeld
Zweckbestimmte Einnahmen und Leistungen der Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeitsförderungsgeld in Werkstätten für Behinderte, Leistungen der Pflegeversicherung, Blindengeld)
Mehraufwandsentschädigungen für Zusatzjobs.
Denken Sie daran, dass Sie alle Fragen zu Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Ihr zuständiger Träger ist berechtigt und verpflichtet, Ihre Angaben zu überprüfen. Auf dem Wege des automatisierten Datenabgleichs werden entsprechende Auskünfte eingeholt
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/geldleistungen/einkommen.php?valid=[s...
Ну вот... Ни ответа тебе, ни привета. Ни чата, ни привата...
 

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