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Отпуск и Arbaitsamt.
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в ответ chikago 18.04.23 19:21
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arb...
Einen „Urlaubsanspruch", wie er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während eines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, gibt es so nicht. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Informationen dazu finden Sie im Flyer Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen.
Unser wichtigstes Ziel ist es, dass Sie eine neue Arbeitsstelle finden oder sich weiterbilden können. Deswegen müssen Sie Ihre Reisepläne mit Ihrer Arbeitsagentur abstimmen.
Sie haben eine Reise gebucht, bevor Ihre Arbeitslosigkeit absehbar war?
Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
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