Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
Короче нам в 1919 году написали жулики из WF (через 6 лет после скачивания), что за Schadenersatz более с нас ниче требовать не будут (3 года прошло), а вот за Lizenzschaden еще могут 10 лет спрашивать...
Sehr geehrte Bla, Bla, Bla,
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in vorstehender Angelegenheit beziehen wir uns auf die bislang geführte Korres-
pondenz und fassen wie folgt zusammen:
Sie haben die Ansprüche unserer Mandantschaft nicht erfüllt
Unsere Mandantschaft war zwar um eine außergerichtliche Klärung mit Ihnen be-
müht. Dennoch haben Sie die vollständige Erfüllung der Ansprüche verweigert. Un-
sere Mandantschaft muss daher davon ausgehen, dass Sie eine gerichtliche Aus-
einandersetzung vorziehen.
Sie werden gebeten, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen
Der Bundesgerichtshof hat in einem parallel gelagerten Filesharing-Verfahren (Az. I
ZR 48/15 - Everytime we touch) bestätigt, dass Wertersatz in Form von Zahlung
einer angemessenen Lizenzgebühr gemäß § 102 Satz 2 UrhG, § 852 Satz 1 BGE
auch noch nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs verlangt werden kann
Dieser Herausgabeanspruch verjährt frühestens in zehn Jahren:
„Gemäß $ 102 Satz 2 UrhG findet $ 852 BGB entsprechende Anwendung, wenn der Verpflichtete durch die Ver.
letzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt hat. Danach ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt der Ver-
jährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer Verletzung des Urheberrechts entstandenen Schadens zur Her-
ausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet ($ 852
Satz 1 BGB). Dieser Anspruch verjährt nach $ 852 Satz 2 BGB in zehn Jahren von seiner Entstehung an und
ohne Rücksicht auf seine Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonsti-
gen den Schaden auslösenden Ereignis an. " (Bundesgerichtshof, 12.05.2016, Az. | ZR 48/15 - Everytime we
touch)
Sie erzwingen das Gerichtsverfahren
Unsere Mandantschaft ist nunmehr gezwungen, den noch offenen Lizenzschadenersatz im Weg
der Klage gegen Sie durchzusetzen.
Das außergerichtliche Angebot eines niedrig angesetzten pauschalen Schadenersatzbetrage
von EUR 600,00 wird unsere Mandantschaft im Gerichtsverfahren nicht weiter aufrechterhalter
Vielmehr wird der Lizenzschaden nunmehr vom Gericht zu schätzen sein ($ 287 ZPO).
Der Bundesgerichtshof hat sich in der Vergangenheit bereits wiederholt mit der Höhe angemes
sener Lizenzschäden auseinander gesetzt und bestätigt, dass das Angebot einer Musik-CD (kont
ret von 15 Musiktiteln) einen Lizenzschaden von EUR 3.000,00 rechtfertigt:
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