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Рождение ребенка

09.09.05 19:48
Re: Рождение ребенка
 
удафф прохожий
в ответ kamanch 09.09.05 19:30
Vaterschaftsanerkennung
Mit einer Vaterschaftsanerkennung erklärt ein Mann freiwillig, dass ein bestimmtes Kind von ihm stammt. Da ja für ein Kind in der Ehe sowieso der Ehemann als der Vater gilt, kann nur ein nichteheliches Kind anerkannt werden. Mit der Vaterschaftsanerkennung treten die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Kind und Vater mit unterhalts-, sozial- und erbrechtlichen Folgen ein.
Die Anerkennung verläuft wie folgt:
Beide Eltern gehen zum Standesamt, Jugendamt oder zum Notar. Die Anerkennung beim Jugendamt ist kostenfrei. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich. Gilt eventuell ein anderer Mann als gesetzliche Vater, müssen alle drei Beteiligten vor dem Jugendamt den wirklichen Sachverhalt klären.
Zur Beurkundung sind folgende Unterlagen nötig:
- Abstammungsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde des Vaters
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Einkommensnachweise des Vaters, wenn der Unterhaltsanspruch des Kindes beurkundet werden soll (Lohnbescheinigung der vergangenen 12 Monate).
Die Vaterschaftsanerkennung wirkt nach deutschem Recht für und gegen alle. Das heißt: derjenige, der als Vater anerkannt ist, vertritt diese Rechte auch gegenüber allen Personen, Behörden und Gerichten.
 

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