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rundfunkbeitrag befreiung sonderfall

21.09.21 10:43
Re: rundfunkbeitrag befreiung sonderfall
 
amg1976 коренной житель
amg1976
в ответ formas 19.09.21 15:32

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen

  • Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
    Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro.
  • Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
    Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
    Voraussetzung:
    Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.
  • Sie studieren, sind jedoch vom BAföG-Bezug aus­ge­schlossen, weil sie sich beispiels­weise in einem Zweit­studium be­finden oder die Förde­rungs­höchst­dauer über­schritten haben? Unter Um­ständen kommt dann eine Härte­fall­be­freiung in Be­tracht.
    Lesen Sie mehr zum Thema 'Studierende'
 

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