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rundfunkbeitrag befreiung sonderfall
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в ответ formas 19.09.21 15:32
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen
- Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro. - Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung. - Sie studieren, sind jedoch vom BAföG-Bezug
ausgeschlossen, weil sie sich beispielsweise in einem Zweitstudium
befinden oder die Förderungshöchstdauer überschritten haben? Unter
Umständen kommt dann eine Härtefallbefreiung in Betracht.
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