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rundfunkbeitrag befreiung sonderfall
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в ответ jb 007 19.09.21 15:56
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/in...
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder
Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der
Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld
I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Rentner beteiligen sich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags.Wenn Sie Rente beziehen, sind Sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit. Erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.