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Школа. Коронатест

16.04.21 13:49
Школа. Коронатест
 
nadezhda69 патриот
nadezhda69
Последний раз изменено 16.04.21 13:54 (nadezhda69)

…………………………………. ……….., den .........

An

Frau / Herr ..................(LehrerIn)

Anliegende Abschrift zur Weitergabe an die für die Leitung der Schule verantwortlichen Personen

Betr.: Schutz der SchülerInnen vor körperlichen und seelischen Gefährdungen

Sehr geehrte Frau

Sehr geehrter Herr,

ich bin überzeugt, dass Sie alles dafür tun, dass die von Ihnen unterrichteten Kinder lernen, wie sie ihre Potentiale möglichst uneingeschränkt frei entfalten und leben können.

Dass Sie sich persönlich , soweit es irgend geht, daran ausrichten, wozu Deutschland sich mit dem Beitritt zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Art 29 verpflichtet hat:

(1)Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,

a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;

b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;

c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, - und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;

d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;

e) dem Kind Achtung vor den natürlichen Umwelt zu vermitteln.

(2)......

Im Gegensatz dazu ist Ihnen derzeit allerdings auferlegt, Ihnen anvertraute Kindern zu veranlassen,

(nicht zutreffendes streichen)

sich durch das Tragen eines Mund– und Nasenschutzes selbst erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen auszusetzen, im Einzelfall sogar nachhaltig konkret zu schädigen,

Impulse eines natürlichen Verhaltens und Bedürfnisse nach Nähe und Kontakt zu unterdrücken,

einen körperlichen Eingriff durch Testverfahren zur gesundheitlichen Situation ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten an sich vornehmen zu lassen.

..............

und mit generationsübergreifender Wirkung nachhaltig daran zu hindern, sich auch psychisch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 SGBVIII, Art. 1, 2 und 6 GG) entwickeln zu können.

Ich möchte Sie dabei unterstützen, Ihrer eigenen Intention in Übersteinstimmung mit den Vorgaben in Art 3 und 29 der UN Konvention über die Rechte des Kindes wieder uneingeschränkt nachkommen zu können.

Vielleicht kann meine gleichzeitige Anregung beim Familiengericht ..............für Sie hilfreich sein, schon jetzt zugunsten der Ihnen anvertrauten Kindern in ihrem Zuständigkeitsbereich Bedingungen wiederherzustellen, die ein gesundes geistiges seelisches und physisches Wachstum auch und besonders durch einen entsprechenden Schulbetrieb ermöglichen.

Auf dem Hintergrund dieser Anregung an das Familiengericht ................. und der darin enthaltenen Begründungen ist es Ihnen aus meiner Sicht möglich, die bisherigen Einschränkungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben und gegebenenfalls vorgesetzten Dienststellen gegenüber von der in § 35 Beamtenstatusgesetz bestehenden Remonstrationspflicht für Beamte entsprechend Gebrauch zu machen.

Beamtenstatusgesetz

§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) 1Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. 2Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden.3Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. 4Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. 5Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) 1Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. 2Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.

Mit herzlichen Grüßen

.....................................


Как вы думаете, стоит отправлять такое письмо в школу? Можно ли отказаться, юридически, от теста в школе?

 

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