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Работа на Базис и пенсионный стаж
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в ответ vlad_s_69 24.03.21 13:12
Studienzeiten zählen
Der Besuch einer Fachhochschule oder Hochschule beziehungsweise Universität ist frühestens ab Ihrem 17. Geburtstag eine Anrechnungszeit. Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Maximal können für Schul- und Studienzeiten insgesamt acht Jahre angerechnet werden.
Das bedeutet, dass auch Studienzeiten für Ihre spätere Rente zählen, obwohl Sie keine Beiträge einzahlen. Als sogenannte Anrechnungszeiten werden sie beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Übrigens: Für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für Ihre Rente angerechnet werden, können Sie - bis zur Vollendung Ihres 45. Lebensjahres - freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen.