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Gemeunsames Mietvertrag in einer Lebensgemeinschaft
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Hallo, ich habe volgendes Problem. Ich trenne mich von meinem Lebenspartner. Wir haben eine Wohnung gemeinsam gemietet. Allerdings unsere mündliche Absprache war, dass ich mich nach meinem Ermessen an der Miete beteiligen werde. Nach der Trennung fordert mein Ex "ausstehende" Mieten für die Zeit unseres gemeinsames Wohnen. Hat er gesetzlich Anspruch rückwirkend von mir Mietanteile zu fordern?
Vielen Dank im Voraus!
LG SLUB