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в ответ pubaxa 09.07.20 18:09
Более чем стандартная формулировка, потому что:
"Grundsätzlich kann argumentiert werden, dass die Corona Pandemie als Fall der höheren Gewalt zu werten ist (zu Details siehe auch unseren Blog-Beitrag vom 19. März 2020 „Corona als Fall der höheren Gewalt in Hotelmietverträgen“). Die meisten Verträge sehen dann einen Automatismus vor, d.h., vereinbarte Termine verschieben sich automatisch um denjenigen Zeitraum (dieser ist in manchen Verträgen auch zeitlich begrenzt), in welchem aufgrund des Eintritts der höheren Gewalt die Erfüllung von Verpflichtungen unmöglich oder undurchführbar ist."