Курцарбайтгельд и никакой штаадхильфы.
Ein Recht, die Miete zu verweigern, gibt es nach den neuen Regeln nicht.
Ihr Vermieter darf Ihnen aber zunächst nicht kündigen, wenn Sie Ihre Miete zwischen April und Juni nicht zahlen (Art. 240 § 2 EGBGB). Sie müssen dazu aber Ihrem Vermieter darlegen, dass Sie die Corona-Krise wirtschaftlich so stark getroffen hat, dass Sie nicht pünktlich zahlen können.
Das Gesetz gibt Ihnen Zeit bis Juni 2022, die Miete für April, Mai und Juni 2020 zu zahlen. Bis dahin darf der Vermieter Sie aufgrund der ausstehenden Gelder nicht kündigen. Aus anderen Gründen aber schon. Und bedenken Sie: So lange Sie die Miete nicht zahlen, darf Ihr Vermieter Ihnen Verzugszinsen berechnen. Etwa vier Prozent sind nach Angaben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz derzeit üblich.