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Поездки на родину и ALG2

22.07.05 12:07
Re: Поездки на родину и ALG2
 
tanusik постоялец
в ответ FelixVS 21.07.05 21:39
Abschließend kann nur festgestellt werden: Augen auf und klagen, sollten Familien nicht mehr gemeinsam oder gar überhaupt nicht mehr Urlaub machen dürfen.
http://www.herbertmasslau.de/pageID_1371267.html
Zwei Ausnahmen
Zwei Gruppen der ALG-II-Empfänger haben Anspruch auf Urlaub:
Erwerbstätige, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen und somit einen Job mit Sozialversicherungspflicht ausüben.
Ein-Euro-Jobber: Ihnen stehen nach dem Bundesurlaubsgesetz im Jahr mindestens 24 Urlaubstage zu, wobei aber auch die Sonnabende mitzählen. In dieser Zeit erhalten sie nur das übliche Arbeitslosengeld II. Die so genannte Mehraufwandsentschädigung für den Ein-Euro-Job entfällt, da nach Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums "tatsächlich kein Mehraufwand" entsteht.
Здесь посмотрите:
http://foren.germany.ru/advice/f/3615123.html?Cat=&page=1&view=collapsed&sb=5
Удачно съездить.
 

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