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Развод украинки с немцем

20.01.20 01:29
Re: Развод украинки с немцем
 
nicoschulz24 посетитель
in Antwort dieter72 19.01.20 08:57

Ihr einzusetzendes Einkommen setzt sich zusammen aus Ihrem monatlichen Nettoeinkommen, abzüglich einer Pauschale von aktuell (2020) 501 Euro und, falls Sie erwerbstätig sind, von nochmals 228 Euro. Weiterhin werden Beträge für die Personen abgezogen, denen Sie Natural-Unterhalt gewähren (Natural-Unterhalt bedeutet: Es leben Personen mit Ihnen zusammen in Ihrer Wohnung denen Sie dort durch Bereitstellung von allen lebensnotwendigen Dingen den Lebensunterhalt finanzieren). Diese Freibeträge sind: Für Ihren Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner 501 Euro (und, wenn dieser erwerbstätig ist, nochmals abzüglich 228 Euro), für Personen ab 18 Jahren 400 Euro, von 14 bis 17 Jahren 381 Euro, von 6 bis 13 Jahren 358 Euro und Kinder unter 6 Jahren 289 Euro. Diese Freibeträge werden jedoch um das Einkommen der betreffenden Personen gemindert (Kindergeld ist dabei Einkommen des Kindes, für das das Kindergeld gezahlt wird). Zahlen Sie Personen Unterhalt in Geld, wird dies in der von Ihnen gezahlten Höhe vom Einkommen abgezogen, weiterhin die Kosten der Unterkunft sowie Ihre anderweitigen Zahlungsverpflichtungen und sonstige Belastungen.


http://www.rfak.de/einkommen_pkh_vkh_beratungshilfe_berech...


Таким образом, сказки про возврат PKH при зарплате 450 Евро- полный бред.

 

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