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Grundsicherung и работа
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в ответ Rater 05.07.05 07:37
Пожалуйста:
Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen gehören etwa:
Erwerbseinkommen (auch aus Nebentätigkeiten),
Renten (auch aus dem Ausland), Pensionen,
Wohngeld,
Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (auch aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten o. Ä.),
Kindergeld
Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Nicht zu berücksichtigen sind:
Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz,
Grundrente nach dem BVG ..., (Kriegsbeschädigtengrundrente),
Leistungen der Pflegeversicherung,
Erziehungsgeld.
http://www.bfa.de/nn_8678/de/Navigation/Themen/Grundsicherung__node.html__nnn=true
Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen gehören etwa:
Erwerbseinkommen (auch aus Nebentätigkeiten),
Renten (auch aus dem Ausland), Pensionen,
Wohngeld,
Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (auch aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten o. Ä.),
Kindergeld
Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Nicht zu berücksichtigen sind:
Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz,
Grundrente nach dem BVG ..., (Kriegsbeschädigtengrundrente),
Leistungen der Pflegeversicherung,
Erziehungsgeld.
http://www.bfa.de/nn_8678/de/Navigation/Themen/Grundsicherung__node.html__nnn=true