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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

11.04.19 13:18
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
oldfish старожил
oldfish
в ответ Tina Richter 11.04.19 12:52, Последний раз изменено 11.04.19 13:19 (oldfish)

Спасибо! А какая контора?

Вы у адвокатов про это не спрашивали? Почему вдруг срок на год вдруг растянулся?


Wie lange ist die Verjährung des Anspruchs gehemmt?

Die Verjährungshemmung beträgt ab Zustellung des Mahnbescheides mindestens sechs Monate. Legt der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch ein, wird auf Antrag in das streitige Verfahren übergeleitet. Gerät das Verfahren in den Stillstand, weil die Parteien es nicht weiter betreiben, z.B. weil der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wird oder die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden, endet die Verjährungshemmung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung (§ 204 Abs. 2 S. 2 BGB).

Wie werden die Fristen sicher notiert?

In jedem Fall sollte daher eine Frist von sechs Monaten ab Widerspruchsmitteilung notiert werden. Datiert die Widerspruchsnachricht des Mahngerichts z.B. vom 07.02.2017, sollte der Fristablauf der Verjährungshemmung auf den 07.08.2017 eingetragen werden. Wird nach Einzahlung der Gerichtskosten und Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens der Antragsteller gem. § 697 Abs. 1 S. 1 ZPO aufgefordert, den Anspruch zu begründen, kann die sechsmonatige Frist entsprechend umgetragen werden, da die Aufforderung dann die letzte Verfahrenshandlung darstellt.

 

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