Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
Wenn der Schuldner ohne Grund die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert oder ohne Bescheid zu geben den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht wahr nimmt, kann ein Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen.
Dieser zivilrechtliche Haftbefehl wird nicht von vornherein von der Polizei vollstreckt (die Polizei vollstreckt strafrechtliche Haftbefehle), sondern vom Gerichtsvollzieher (§ 802g ZPO). Nur, wenn es wirklich zur Verhaftung des Schuldners kommen muss, ruft der Gerichtsvollzieher die Polzei hinzu.
Die Erzwingungshaft ist in §802g ZPO geregelt ist. Hierbei geht es darum, dass der Schuldner solange Haft verbüßen muss, bis er bereit ist die Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung) abzugeben. Die Haft darf jedoch nicht länger als 6 Monate sein (§802j ZPO).
https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/haftbefehl-w...
Фашизм будет разбит
Человека карают только те боги, в которых он верит