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Habe ich das Recht auf eine schriftliche Absage?

12.06.18 16:16
Re: Habe ich das Recht auf eine schriftliche Absage?
 
Шмопсель-мопсель коренной житель
Шмопсель-мопсель
Arbeitnehmer, die bei einer Stellenausschreibung leer ausgegangen sind, haben keinen Anspruch darauf, Unterlagen von Konkurrenten einsehen zu dürfen oder nähere Hintergründe über ihrer Ablehnung zu erfahren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. „Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig darlegt, dass er die in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, und dessen Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, keinen Anspruch auf Auskunft darüber vor, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat“, heißt es in dem heute ergangenen Urteil.


http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/u...


Потребовать отказ Вы, конечно, можете, только причины Вам объяснять не обязаны.

 

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