Ляйфирма требует вернуть деньги
Gemäß § 818 Abs. 3 BGB ist die Verpflichtung zur Herausgabe dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger nicht mehr bereichert ist. Das muss allerdings der Arbeitnehmer darlegen und beweisen. Soweit es sich um geringfügige Beträge handelt, kann sich der Arbeitnehmer auf einen so genannten Anscheinsbeweis berufen. In diesem Fall muss letztlich der Arbeitgeber beweisen, dass die Bereicherung weiter besteht. Das ist in der Praxis schwierig.
Bis zu welchem Betrag geht die Rechtsprechung von einem solchen Anscheinsbeweis aus?
Bredereck: Die Grenze dürfte ungefähr bei 10 Prozent der Gesamtbezüge, maximal jedoch 100 Euro pro Monat liegen (BAG, Urteil vom 18.1.1995, AZ: 5 AZR 817/93). In allen Fällen, die darüber liegen, muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass er die rechtsgrundlose Leistung ersatzlos für Luxusausgaben verwendet hat. Das sind Ausgaben, die er ansonsten nicht gemacht hätte. Wer z.B. ausnahmsweise auf die Malediven geflogen ist, obwohl er sonst immer auf Usedom den Jahresurlaub verbringt, würde eine Luxusausgabe belegen können, die auch ersatzlos weggefallen ist.
я так понял если сумма не более 50€ то берайхерунг не имеет место быть.. Тем самым я не обязан ничего возвращать или??