nach. §153a absatz
хочу сообщить об окончании этой истории, а то некоторые мне расстрел через по вешание предрекали . если кто может расшифруйте пожалуста параграфы на основании каких мое обвинение закрыли .
тут вот что написано Einstellung gem. § 170 II StPO – Was bedeutet das für den ...
Die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 II StPO ist für den Beschuldigten zumeist das Beste, was ihm im Strafverfahren passieren kann. Das Ermittlungsverfahren ist erledigt, die Begehung einer Straftat konnte nicht nachgewiesen werden. Die Einstellung ist folgenlos, da die Unschuldsvermutung im Ermittlungsverfahren galt und diese durch einen Schuldnachweis nicht widerlegt wurde, können negative rechtliche Konsequenzen grundsätzlich nicht mit der Einstellung „mangels hinreichendem Tatverdacht“ verknüpft werden. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht wissen wir natürlich, dass auch die gute Nachricht der Einstellung bei dem Mandanten und nun ehemals Beschuldigten Fragen aufwerfen können: