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Муж хочет знать.

23.02.17 14:52
Re: Муж хочет знать.
 
sokolinskaia знакомое лицо

Kann der Ehegatte, der ausgezogen ist, einen Ausgleich dafür verlangen, dass er die Miete weitergezahlt hat?

Oft ist es so, dass der ausgezogene Ehegatte weiterhin die volle Miete zahlt. Da er im Innenverhältnis aber nur die Hälfte der Miete zahlen muss, kann er die zweite Hälfte von dem Ehegatten, der in der Wohnung wohnt, ersetzt verlangen.



Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/#ixzz4ZW4V9zIw

 

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