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Муж хочет знать.
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в ответ Petrovich 23.02.17 14:30, Последний раз изменено 23.02.17 14:40 (sokolinskaia)
а при желании может и совсем не платить, ему тогда фермитер договор сам через пару месяцев неоплаты отменит
Kann der Ehegatte vom ausgezogenen Ehegatten verlangen, dass dieser weiterhin die Hälfte der Miete zahlt?
Ehegatten, die einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben haben, sind Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte vom anderen Ehegatten verlangen kann, die Hälfte der Miete zu übernehmen. Im Außenverhältnis zum Vermieter haftet trotzdem jeder Ehegatte für die volle Miete. Zieht also der Ehemann aus, so kann die Ehefrau verlangen, dass er weiterhin die Hälfte der Miete zahlt. Zahlt er aber nicht, dann muss die Ehefrau wohl oder übel die volle Miete allein zahlen. Sie kann den Vermieter nicht darauf verweisen, er solle sich an den Ehemann wenden. Wenn die Ehefrau nicht die volle Miete zahlt, droht die Kündigung.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/#ixzz4ZW1bzx89