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Голые в саду

21.06.16 19:29
Re: Голые в саду
 
mashash коренной житель
mashash

вообще то если вы дальше прочитаете, то увидете что eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wegen Belästigung der Allgemeinheit не для тех кто голышом в своем саду бродит, а для тех кро пылится на них

Was am Badesee an Bade- oder Freizeitbekleidung erlaubt ist, ist natürlich auch im eigenen Garten erlaubt. Selbst wer im Garten nackt herumläuft begeht keine Straftat. Allerdings kann unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wegen Belästigung der Allgemeinheit vorliegen. Etwa dann, wenn die Erdgeschosswohnung oder das eigene Grundstück entsprechend einsehbar sind, muss mit einem Ordnungsgeld gerechnet werden, wenn sich Nachbarn berechtigt gestört fühlen.
Mit gesenktem Blick muss man sich nicht bewegen, wenn die Nachbarn in der Sonne baden. Man darf über den Zaun schauen. Das zielgerichtete Beobachten des Nachbarn mit einer Videokamera verletzt dagegen das Persönlichkeitsrechts schwerwiegend und ist außerdem ein unzulässiger Eingriff in die Intimsphäre. Der beobachtete Sonnenanbeter kann Schmerzensgeld und Unterlassung fordern. Diese Grundsätze gelten auch für das Fotografieren, insbesondere wenn dies aus sexuellen Motiven heraus erfolgt. Auch das gezielte Hineinschauen in die Fenster einer Wohnung von der gemeinschaftlichen Grünfläche der Mehrfamilienhausanlage kann nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (32 Wx 65/05 - Urteil nachlesen) mit einer Unterlassungsklage, § 1004 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), abgewehrt werden.
 

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