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После АЛГ1

02.06.16 12:23
Re: После АЛГ1
 
wissen_schaft знакомое лицо

Sehr geehrter Herr Wissenschaft,

ich habe mich mit meinen Kollegen zu Ihrem Anliegen beraten.
Wenn Sie für 10 Monate im Rahmen des Austauschprogramms der Uni, kann Ihre Wiedereinreisefrist auf Antrag auf 10 Monate verlängert werden. Den Antrag stellen Sie formlos und legen dazu den Nachweis über die Teilnahme am Austausch (mit Angaben zum Zeitraum und zur Finanzierung) vor.
Da es sich nur um eine kurzfristige Trennung handelt und Sie nachweislich nach 10 Monaten zu Ihrer im Bundesgebiet verbleibenden Familie zurückkehren, beabsichtigen wir nicht, die Aufenthaltserlaubnisse Ihrer Familie zurückzubefristen. Problematisch ist Ihre Abwesenheit allerdings, wenn ein neuer Aufenthaltstitel für Ihre Tochter beantragt wird. Der jetzige Titel läuft im September 2016 ab. Zum Zeitpunkt der Antragstellung (16.08.2016) müssen Sie noch im Bundesgebiet sein und der Lebensunterhalt Ihrer Familie muss nachweislich gesichert sein (zum Beispiel über Einkommen oder Ersparnisse).

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihre Pläne für das Austauschprogramm konkret werden.

Mit freundlichen Grüßen

ABH

 

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