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Kleingewerbe

14.01.16 16:59
Re: Kleingewerbe
 
Herzog von Lettland (Diddly-Squat)
Herzog

juristische Person

1. Juristische Personen des Privatrechts sind u.a.: eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und eingetragene Genossenschaften. Teilnahme am Wirtschaftsleben durch gewählte oder mittels Satzung bestimmte Organe, durch die sie handelt. Grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter oder Mitglieder. Anmeldung zum Handelsregister erfolgt ggf. durch sämtliche vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer.

2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z.B. die Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Sparkassen. Auch Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die als selbstständige Träger von Rechten und Pflichten Verwaltungsaufgaben außerhalb der durch die Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung erledigen.

Juristische Person

 

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