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alxogolik0 посетитель
в ответ Hemul' 05.01.16 21:24
http://www.frag-einen-anwalt.de/Vollstreckungsanku...
(Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin --- Это не я, это - она)
Sie können bei den angekündigten Besuchen des Vollstreckungsbeamten
nicht anwesend sein, ggf. Ihr Auto pfänden lassen, Ihre Wohnung öffnen
lassen, sich weigern die Vermögensauskunft abzugeben und sich verhaften
lassen. Die dadurch anfallenden Kosten werden Sie zu tragen haben, hinzu
kommt, dass die Abgabe der Vermögensauskunft bzw. der Haftbefehl auch
den Weg in Schuldnerverzeichnisse findet und Ihre Bonität beschädigt.
Sie könnten dann Probleme bekommen, z.B. einen Telefonvertrag
abzuschließen oder einen PKW zu finanzieren.