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Возможен ли, протест?
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в ответ Azizat 23.06.15 23:43
раньше, тоже не знали, после этой инфор. стали ставить антраги на возмещение.
Wie werden Einkommen angerechnet?
Bei der Grundsicherung kann nur das so genannte bereinigte Einkommen angerechnet werden, d. h. das, was auch tat
-
sächlich zur Verfügung steht (»Nettoeinkommen«). Als Faustformel kann gelten: Je höher die absetzbaren Beträge,
desto weniger Einkommen wird bei der Grundsicherung angerechnet. Allerdings regelt das Gesetz genau, welche
Beträge vor der Anrechnung vom Einkommen »abgesetzt«, d. h. abgezogen werden können.
Vom Einkommen können vor allem die folgenden Beträge abgezogen werden:
die auf das Einkommen entrichteten Steuern,
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,
angemessene Beiträge zu bestimmten sonstigen Versicherungen
(z. B. Haftpflichtversicherung, Sterbegeldversicherung),
Beiträge zur Riester-Rente in Höhe des Mindesteigenbeitrags,
notwendige Werbungskosten (z. B. SoVD-Mitgliedsbeitrag),
ein zusätzlicher pauschaler Betrag von 30 Prozent bei Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit
Wie werden Einkommen angerechnet?
Bei der Grundsicherung kann nur das so genannte bereinigte Einkommen angerechnet werden, d. h. das, was auch tat
-
sächlich zur Verfügung steht (»Nettoeinkommen«). Als Faustformel kann gelten: Je höher die absetzbaren Beträge,
desto weniger Einkommen wird bei der Grundsicherung angerechnet. Allerdings regelt das Gesetz genau, welche
Beträge vor der Anrechnung vom Einkommen »abgesetzt«, d. h. abgezogen werden können.
Vom Einkommen können vor allem die folgenden Beträge abgezogen werden:
die auf das Einkommen entrichteten Steuern,
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,
angemessene Beiträge zu bestimmten sonstigen Versicherungen
(z. B. Haftpflichtversicherung, Sterbegeldversicherung),
Beiträge zur Riester-Rente in Höhe des Mindesteigenbeitrags,
notwendige Werbungskosten (z. B. SoVD-Mitgliedsbeitrag),
ein zusätzlicher pauschaler Betrag von 30 Prozent bei Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit