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in Antwort fuffi 26.01.05 12:32
Man kann sich bei diesen Sachen nie 100% schützen.
Aber wie gesagt, man kann den Schaden begrenzen.
Ich würde Ihnen empfehlen sich mit einem Anwalt zusammenzusetzen ( der etwas von Familienrecht versteht) und einen Ehevertrag aufsetzen.
Dieser muss dan notariell beurkundet weden, d.h. die Mitwirkung Ihres Zukünftigen ist notwendig. Den Vertrag kann man auch nach der Hochzeit machen.
Bei der bzw. nach der Scheidung wird dann festgelegt, ob und welcher Hohe der Unterhalt zu leisen ist. Wird der Geritsbeschlüss rechtskräftig , kann weder Ihr Mann noch das Sozialamt etwas daran ändern.
O-h, nakonetz-to!
Aber wie gesagt, man kann den Schaden begrenzen.
Ich würde Ihnen empfehlen sich mit einem Anwalt zusammenzusetzen ( der etwas von Familienrecht versteht) und einen Ehevertrag aufsetzen.
Dieser muss dan notariell beurkundet weden, d.h. die Mitwirkung Ihres Zukünftigen ist notwendig. Den Vertrag kann man auch nach der Hochzeit machen.
Bei der bzw. nach der Scheidung wird dann festgelegt, ob und welcher Hohe der Unterhalt zu leisen ist. Wird der Geritsbeschlüss rechtskräftig , kann weder Ihr Mann noch das Sozialamt etwas daran ändern.
O-h, nakonetz-to!
O-h, nakonetz-to!