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Договор купли-продажи квартиры

26.01.15 23:44
Договор купли-продажи квартиры
 
PokvaBW завсегдатай
PokvaBW
Обращаюсь к знатокам/юристам/людям с опытом в сфере недвижимости!
Надумала купить мою первую квартиру в Германии. Опыта никакого, всему учусь, всего боюсь.
Нотариус, который составил договор купли-продажи - давний знакомый продавца. Поэтому (по совету с ЖиН ) отправила договор независимому адвокату на проверку. Он в целом договор одобрил, кроме одного пункта:
В ответ на:

Den einzigen Punkt, wo ich mögliche Probleme sehe, betrifft § 5 des Notarvertrages. Zwar handelt es sich auch hier um übliche Klauseln, allerdings werden Sachmängelansprüche ausdrücklich ausgeschlossen. Sie erklären im Notarvertrag ausdrücklich, dass Ihnen der Zustand der Kaufsache bekannt ist und die Verkäuferin weder ein bestimmtes Flächenmaß, noch die Richtigkeit der Angaben des Energieausweises schuldet. Dies ist -wie bereits erwähnt- in vielen Notarverträgen durchaus so üblich, jedoch sollten Sie sicherstellen, dass Ihnen der Zustand auch wirklich bekannt ist und hier keine erheblichen Abweichungen oder Mängel vorliegen. Sonst würden Sie hier am Ende deutliche Nachteile zu befürchten haben. Soweit Sie aber sichergestellt haben, dass es keine Mängel gibt und keine erheblichen Abweichungen vorliegen, kann der Vertrag insgesamt aus meiner Sicht ohne Änderungen unterzeichnet werden.

Я квартиру-то всего 2 раза видела! Вдруг действительно что потом обнаружится? Kак этот параграф переформулировать можно? Адвокатy написала, но он пока ответит... А мне в четверг уже к нотариусу.
Может, кто-то знает, как этот параграф §5 можно переформулировать?
В ответ на:

§ 5
Sachmängel
1. Der Zustand des Vertragsgegenstandes ist der Käuferin bekannt. Die Verkäuferin schuldet weder ein bestimmtes Flächenmaß, noch die Richtigkeit der An-gaben des Energieausweises, noch die Verwendbarkeit des Vertragsgegenstandes für Zwecke des Käufers oder dessen Eignung zur Erreichung steuerlicher Ziele der Käuferin.
2. Alle Ansprüche und Rechte der Käuferin wegen Sachmängeln am Vertragsge-genstand einschließlich der mitveräußerten beweglichen Sachen, insbesonde-re wegen des Bauzustands, werden hiermit ausgeschlossen. Die Verkäuferin erklärt, dass ihr Mängel und Schäden, die nicht erkennbar sind, insbesondere auch Altlasten und schädliche Bodenveränderungen nicht bekannt sind.
Der Ausschluss der Mängelrechte bezieht sich jedoch – unabhängig von ei-nem Verschulden – nicht auf Mängel und Schäden, die nach Abschluss des Vertrags bis zur Übergabe eintreten. Treten bis zum Zeitpunkt der Besitzüber-gabe derartige Verschlechterungen am Vertragsobjekt ein, bei denen es sich nicht mehr um typische Abnutzungsbeschädigungen handelt, dann sind diese noch von der Verkäuferin auf ihre Kosten zu beseitigen. Diese Ansprüche ver-fallen allerdings dann, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten von der Käuferin gegenüber der Verkäuferin schriftlich geltend ge-macht wurden. Die Ausschlussfrist beginnt mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes.
Garantien werden nicht abgegeben. Von der vorstehenden Rechtsbeschränkung ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz oder Arglist.

 

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