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AGB помогите понять
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8. Kündigung von Kursen, Lehrgängen, Seminaren
Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs, Ausbildungslehrgang oder Seminar kann vom Teilnehmer bis 8 Tage vor Beginn des Kurses / Seminars bzw. Lehrganges ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen; entscheidend für die Frist ist das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle. Kündigt der Teilnehmer bis zum achten Tag vor Kursbeginn, werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet; danach wird bei Kursen / Seminaren bzw. Lehrgängen bis zu drei Monaten die volle Kurs- bzw. Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr und bei Lehrgängen mit einer Dauer über drei Monaten die Erstgebühr für die ersten sechs Monate fällig. Bei Lehrgängen steht dem Teilnehmer ein Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Lehrgangsbeginn und danach mit einer Frist von 3 Monaten zu. Kommt der Kursteilnehmer bei einem Kurs oder Lehrgang, bei dem die Kursgebühr in Raten zahlbar ist, mit der Zahlung einer Rate in Verzug und zahlt er trotz einer Nachfrist nicht, so ist die vhs zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom Kursberechtigt. Für Maßnahmen und Lehrgänge, welche von Dritten gefördert bzw. bezahlt werden(z.B. SGB III), gelten die jeweils vereinbarten Teilnahme- und Kündigungsbedingungen.
8. Kündigung von Kursen, Lehrgängen, Seminaren
Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs, Ausbildungslehrgang oder Seminar kann vom Teilnehmer bis 8 Tage vor Beginn des Kurses / Seminars bzw. Lehrganges ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen; entscheidend für die Frist ist das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle. Kündigt der Teilnehmer bis zum achten Tag vor Kursbeginn, werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet; danach wird bei Kursen / Seminaren bzw. Lehrgängen bis zu drei Monaten die volle Kurs- bzw. Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr und bei Lehrgängen mit einer Dauer über drei Monaten die Erstgebühr für die ersten sechs Monate fällig. Bei Lehrgängen steht dem Teilnehmer ein Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Lehrgangsbeginn und danach mit einer Frist von 3 Monaten zu. Kommt der Kursteilnehmer bei einem Kurs oder Lehrgang, bei dem die Kursgebühr in Raten zahlbar ist, mit der Zahlung einer Rate in Verzug und zahlt er trotz einer Nachfrist nicht, so ist die vhs zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom Kursberechtigt. Für Maßnahmen und Lehrgänge, welche von Dritten gefördert bzw. bezahlt werden(z.B. SGB III), gelten die jeweils vereinbarten Teilnahme- und Kündigungsbedingungen.
позвонила в VHS по поводу кюндигунг Klavierunterricht.Мне сказали что только kein persönlicher Grund,т.е только если перезд или заболела...
красным шрифтом выделила текс,где не совсем понятно...
прочтите пожалуйста и посоветуйте что делать?