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in Antwort bastq2 30.01.14 15:28
Schwachsinn... Die Zwangsarbeit ist in D. per Grundgesetz verboten. Wenn es keine Geldstrafe ist, droht nur die Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung, wenn man zahlungsunfähig ist. Wenn es eine Geldstrafe ist und man diese nicht zahlen kann,
kommt man tatsächlich in Haft, um diese abzusitzen. Danach muss man nichts mehr zahlen.
eidesstattlichen Versicherung, wenn man zahlungsunfähig ist. Wenn es eine Geldstrafe ist und man diese nicht zahlen kann,
kommt man tatsächlich in Haft, um diese abzusitzen. Danach muss man nichts mehr zahlen.
Jedem das Seine