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Киндергельд - с какого момента платят? для родившихся вне Германии

08.10.13 20:03
Re: Киндергельд - с какого момента платят? для родившихся вне Германии
 
Mata_Hari постоялец
Mata_Hari
В ответ на:

У неё был gemeinsame Haushalt с мужем (так как они состоят в браке и не проживают раздельно) и она уже была uneingeschränkt Einkommenssteuerpflichtig. Но мать тут вообще вторична. Ребёнок также принадлежит к этому хаусхальту с момента рождения, а не с момента въезда в Германию.

вот именно
и мать вторична. И gemeinsame Haushalt вторичен
Если сам ребенок не проживает в Германии.А он не проживал,пока не въехал
В ответ на:

Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt der Kinder (Territoriale Voraussetzungen)
Für den Kindergeldanspruch sind nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG grundsätzlich nur Kinder zu
berücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem
anderen EU- bzw. EWR-Staat haben.

Für die Begriffe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen
Aufenthaltes gelten die Begriffsbestimmungen der §§ 8, 9 AO (vgl. hierzu vorstehende
Ausführungen zu § 62).

/ниже совсем не случай ТС... почитайте, что значит "im Inland einen Wohnsitz haben" уТС его до переезда в Германии не было/
Wird im Ausland ein Kind geboren, dessen Mutter im Inland einen Wohnsitz oder ihren
gewöhnlichen Aufenthalt hat und lediglich zur Entbindung vorübergehend im Ausland war, so hat
auch das Kind seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt von der Geburt an im Inland, wenn
es innerhalb angemessener Zeit hierhin gebracht wird.
Wohnt ein Kind im Ausland unter Umständen, die erkennen lassen, dass es dort nicht nur
vorübergehend verweilt, so liegt der Wohnsitz des Kindes im Ausland, auch wenn die Eltern ihren
Wohnsitz im Inland haben.

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
 

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