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Нож с собой
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в ответ sayx 23.03.13 13:38
• Messer und das neue Waffengesetz
In Deutschland verbietet das Waffengesetz (§42a) das Mitführen von Einhandmessern mit feststellbarer Klinge (Klingenlänge spielt keine Rolle) sowie von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12 cm (auch Küchenmesser, Brotmesser etc.), sofern nicht eine der folgenden Ausnahmen zutrifft:
o Verwendung bei Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen oder Theateraufführungen
o Transport in einem verschlossenen Behältnis
o Führen im Rahmen eines berechtigten Interesses (wie Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport, Jagd, Fischerei oder im Rahmen eines allgemein anerkannten Zwecks wie z. B. Picknick, Pfadfinderei, Essenszubereitung, usw.)
Verstöße können nach Ermessen der Behörden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden, die Messer können ersatzlos eingezogen werden. Die übrigen Taschen-, Fahrtenmesser und Tools stellen in Deutschland eigentlich kein Problem dar, sofern sie nicht gerade zu einer Demonstration (hier gilt dann das sehr viel strengere Versammlungsgesetz) oder dergleichen Veranstaltung mitgenommen werden.
Wenn man mit einem Einhandmesser oder einem großen feststehenden Messer unterwegs ist, sollte es also nach dem Willen unserer Gesetzgeber schon einen nachvollziehbaren Grund geben. Wir empfehlen daher, auf allzu martialisches Auftreten (Machete am Gürtel bei der Bahnfahrt, Krokodiljägermesser an der Hüfte im Supermarkt) zu verzichten, um andere Mitmenschen nicht unnötig zu erschrecken und bei Nachfragen eine auch wirklich glaubhafte Begründung für das Mitführen des Messers parat zu haben.
Übrigens: In sehr vielen unserer Nachbarländer gelten ähnlich strenge Regelungen. Sie alle hier darzustellen, ist aber vom Umfang her leider nicht möglich. Sinnvollerweise erkundigt man sich vor einer Reise über spezielle Regelungen und vermeidet außerhalb der Outdoortour das offene Tragen von Messern, z. B. beim Stadtbummel.
In Deutschland verbietet das Waffengesetz (§42a) das Mitführen von Einhandmessern mit feststellbarer Klinge (Klingenlänge spielt keine Rolle) sowie von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12 cm (auch Küchenmesser, Brotmesser etc.), sofern nicht eine der folgenden Ausnahmen zutrifft:
o Verwendung bei Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen oder Theateraufführungen
o Transport in einem verschlossenen Behältnis
o Führen im Rahmen eines berechtigten Interesses (wie Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport, Jagd, Fischerei oder im Rahmen eines allgemein anerkannten Zwecks wie z. B. Picknick, Pfadfinderei, Essenszubereitung, usw.)
Verstöße können nach Ermessen der Behörden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden, die Messer können ersatzlos eingezogen werden. Die übrigen Taschen-, Fahrtenmesser und Tools stellen in Deutschland eigentlich kein Problem dar, sofern sie nicht gerade zu einer Demonstration (hier gilt dann das sehr viel strengere Versammlungsgesetz) oder dergleichen Veranstaltung mitgenommen werden.
Wenn man mit einem Einhandmesser oder einem großen feststehenden Messer unterwegs ist, sollte es also nach dem Willen unserer Gesetzgeber schon einen nachvollziehbaren Grund geben. Wir empfehlen daher, auf allzu martialisches Auftreten (Machete am Gürtel bei der Bahnfahrt, Krokodiljägermesser an der Hüfte im Supermarkt) zu verzichten, um andere Mitmenschen nicht unnötig zu erschrecken und bei Nachfragen eine auch wirklich glaubhafte Begründung für das Mitführen des Messers parat zu haben.
Übrigens: In sehr vielen unserer Nachbarländer gelten ähnlich strenge Regelungen. Sie alle hier darzustellen, ist aber vom Umfang her leider nicht möglich. Sinnvollerweise erkundigt man sich vor einer Reise über spezielle Regelungen und vermeidet außerhalb der Outdoortour das offene Tragen von Messern, z. B. beim Stadtbummel.
Мы своего добьемся!