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в ответ Piranja 16.03.12 21:25, Последний раз изменено 16.03.12 21:47 (Snaipersha)
Если не против, я на немецком:
Falls der Mietsache Mängel aufweist, die die Wohnqualität mindern (darunter natürlich auch die permanente Störung seitens der Nachbarn), darf der Mieter nach § 536 I 2 BGB die Miete mindern. So weit klar. Damit entsteht dem Vermieter ein Schaden in Höhe der nicht entrichteten Miete. Dieser Schaden ist auf das Verhalten der Nachbarn zurückzuführen, die auch ein Vertrag mit dem Vermieter haben. Aus diesem Vertrag resultiert nach § 241 II BGB die Pflicht auf die Interessen des Vermieters rcksicht zu nehmen. diese Pflicht wurde verletzt. Insofern resultiert für den Vermieter der Schadensersatzanspruch nach §§ 535, 241 II, 280 BGB
Falls der Mietsache Mängel aufweist, die die Wohnqualität mindern (darunter natürlich auch die permanente Störung seitens der Nachbarn), darf der Mieter nach § 536 I 2 BGB die Miete mindern. So weit klar. Damit entsteht dem Vermieter ein Schaden in Höhe der nicht entrichteten Miete. Dieser Schaden ist auf das Verhalten der Nachbarn zurückzuführen, die auch ein Vertrag mit dem Vermieter haben. Aus diesem Vertrag resultiert nach § 241 II BGB die Pflicht auf die Interessen des Vermieters rcksicht zu nehmen. diese Pflicht wurde verletzt. Insofern resultiert für den Vermieter der Schadensersatzanspruch nach §§ 535, 241 II, 280 BGB