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Бафек и жильё
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в ответ 0.0.0.0 03.10.11 10:36, Последний раз изменено 04.10.11 00:24 (herbst2009)
Мадам, студенту с Бафёг Wohngeld тоже не положен.
настойчиво утверждаете то, что уже изменилось

Erläuterung zur Änderung am 16.08.2010
Immer wieder haben wir mit Studierenden und unter Fachkollegen darüber diskutiert, ob dem Grunde nach ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn ein BAföG-Empfänger mit einem ALG-II-Empfänger in einem Haushalt zusammenlebt. Würde jeder einen eigenen Haushalt führen, gäbe es weder für den einen noch den anderen eine Chance auf Wohngeld. Was aber ist, wenn beide zusammenleben? Eine Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat nun endlich Klarheit in dieser Frage gebracht, wenn auch mit einem erstaunlichen Ergebnis: Der Haushalt kann tatsächlich dem Grunde nach Wohngeld erhalten.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php
настойчиво утверждаете то, что уже изменилось
Erläuterung zur Änderung am 16.08.2010
Immer wieder haben wir mit Studierenden und unter Fachkollegen darüber diskutiert, ob dem Grunde nach ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn ein BAföG-Empfänger mit einem ALG-II-Empfänger in einem Haushalt zusammenlebt. Würde jeder einen eigenen Haushalt führen, gäbe es weder für den einen noch den anderen eine Chance auf Wohngeld. Was aber ist, wenn beide zusammenleben? Eine Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat nun endlich Klarheit in dieser Frage gebracht, wenn auch mit einem erstaunlichen Ergebnis: Der Haushalt kann tatsächlich dem Grunde nach Wohngeld erhalten.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php