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Social'nyj vopros
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in Antwort Pervoj 05.02.11 16:39
Возьмите на заметку-пригодиться.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/536596985f0e13329.html ALG II ZINSEINTRAGE
Nach einer Anderung in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mussen Arbeitslose (ALG 2 Empfanger) Zinseinkunfte auf seine Arbeitslosenhilfe anrechnen lassen. Daran andert auch eine jahrliche Zahlweise der Zinsen und eine angebliche Zweckbestimmung des Kapitals sowie der Zinsertrage nichts. Die Anrechnung der Zinseinkunfte fur ein ganzes Jahr ist jedoch erst dann moglich, wenn ohnehin ein neuer Bescheid fur die Arbeitslosenhilfe fallig wird.
Urteil des BSG- B 11 AL 15/01 R - NJW Heft 36/2001, Seite XLII
http://www.gegen-hartz.de/urteile/536596985f0e13329.html ALG II ZINSEINTRAGE
Nach einer Anderung in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mussen Arbeitslose (ALG 2 Empfanger) Zinseinkunfte auf seine Arbeitslosenhilfe anrechnen lassen. Daran andert auch eine jahrliche Zahlweise der Zinsen und eine angebliche Zweckbestimmung des Kapitals sowie der Zinsertrage nichts. Die Anrechnung der Zinseinkunfte fur ein ganzes Jahr ist jedoch erst dann moglich, wenn ohnehin ein neuer Bescheid fur die Arbeitslosenhilfe fallig wird.
Urteil des BSG- B 11 AL 15/01 R - NJW Heft 36/2001, Seite XLII