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Aufsichtspflichtverletzung?

11.01.11 11:50
Re: Aufsichtspflichtverletzung?
 
Palma54321 гость
in Antwort pallada0 11.01.11 11:08
Это просто неслыханно!
В ответ на:
traum80 вы живёте в стране и не знаете законов? плохо....

А знаете ли Вы, "ЗНАТОК" законов этой страны, что
"Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten im Sinne des Gesetzes noch als Kinder. Deshalb gilt für sie auch das Beschäftigungsverbot für Kinder.
Aber: Während der Schulferien ist das Verbot nicht anzuwenden.
Eine Beschäftigung ist für diese Personen also nur in der Ferienzeit möglich." http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/arbeitszeit-regelungen-fuer-jugendliche.html
Сколько Вы ещё будете тут чушь пороть?
 

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