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дело шьют

06.01.11 23:29
Re: дело шьют
 
ladynats посетитель
in Antwort ladynats 06.01.11 23:02
Springmesser sind erlaubt, wenn:
* die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
* der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
* die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Dabei ist unbedingt zu beachten, dass alle diese Vorgaben erfüllt sein müssen, damit ein Springmesser erlaubt ist. Wenn bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal!
Auch erlaubte Springmesser sind laut Anlage 1 zum WaffG Waffen und unterliegen den entsprechenden Vorschriften.
Faustmesser: Jäger und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit Faustmesser verwenden.
Das Bundeskriminalamt kann im Einzelfall Zweifel (kostenpflichtig) klären. So wurde z.B. vom BKA entschieden, dass Feuerzeuge mit einer Taschenmesserklinge sowie Kugelschreiber mit Messerklinge legal sind und dass kleine Butterfly-Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 41 mm und einer Klingenbreite bis 10 mm keine Waffen sind.
 

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