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Штраф за скачивание фильмов!

25.09.10 12:42
Re: Штраф за скачивание фильмов!
 
S.T.A.L.K.E.R прохожий
S.T.A.L.K.E.R
So Bitte mein angebot alle lesen und etscheiden wenn die nicht feiklingi sind dann benachritigen Sie zeitun und Tv um ihre problemmen mit Frau Kruse weil aderes geht nicht auch Ihre anwalt benachrichtigen, für die die denken da Ubernimt Rechtschutz kann ich ruhe sagen so was gibst nicht und ihre anwalt sollen sie selbst bezahlen nur die bekommen unterschtutzung vom stdt können aug hilfe vom stdt rechnen sonst nicht. und noch von uns wollen keine STRAFE!!! Die wollte vom uns SCHADENERSATZ das ganz verschidene sachen!!! In StGB IP :adresse gilt nicht als beweis anderes bei BGB da ist 100% beweis , Richter reicht das sie als Schuldner sehen. Sind Sie nicht Beschuldigte!!! Wir sind Schuldner. das auch werschidene sachen!
 

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