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Отказ в пособии для беременных???

03.10.09 11:44
Re: Отказ в пособии для беременных???
 
:Xenia завсегдатай
:Xenia
в ответ irina_taras 02.10.09 22:43, Последний раз изменено 03.10.09 11:45 (:Xenia)
Автор, а Вы читали ╖ 23 Abs. 3 SGB II, про который в самом конце пишет Ваш бератор?
Einmalige Beihilfen nach ╖ 23 Abs. 3 SGB II
Grundsätzliches:
Die in der genannten Rechtsnorm vorgesehenen Leistungen werden gesondert erbracht, da diese nicht von der Regelleistung umfasst sind.
Es handelt sich hier allerdings lediglich um Erstausstattungen, nicht um Ersatzbeschaffungen.
Worin liegt der Unterschied?
Der Unterschied zwischen Ersatz und Erstbeschaffung liegt darin, dass ein Erstbedarf immer dann vorliegt, wenn der beantragte Gegenstand/ die beantragte Ausstattung noch nicht im Haushalt des Antragstellers vorhanden ist.
Ein Ersatzbedarf liegt dann vor, wenn die beantragte Leistung bereits vorhanden ist, durch technische Mängel oder Abnutzungserscheinungen jedoch nicht mehr brauchbar ist (Bsp: defekter Kühlschrank, defekte Waschmaschine, abgenutzte Kleidung, kaputtes Babybett).

http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic7673.html%3Cbr%3E
А у Вас с одеждой получается Ersatzbedarf, тут как раз и пример есть с abgenutzte Kleidung.
 

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