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Raub & Nцtigung
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Sehr geehrte Juristen und Jura Studierende,
in meiner Seminararbeit soll ich in einem rechtspolitischen Gutachten zur These " nach der Entscheidung des BVerfG (NJW 1995, 1141)zum Gewaltsbegriff bei der Nцtigung nunmehr auch der Gewaltsbegriff beim Raub eingeschrдnkt werden mьsse, um die gesetzessystematische Logik und damit den Wertungsunterschied zwischen Raub und Nцtigung aufrecht zu erhalten" sowie zur Frage, wie diese Forderung durch den Gesetzgeber umgesetzt werden kцnne Stellung nehmen.
Fьr sowohl jeden Literaturverweis als auch persцnliche Meinung darf ich mich bei Euch im voraus herzlich bedanken.
Mit freundlichen GrьЯen aus Bremen.
in meiner Seminararbeit soll ich in einem rechtspolitischen Gutachten zur These " nach der Entscheidung des BVerfG (NJW 1995, 1141)zum Gewaltsbegriff bei der Nцtigung nunmehr auch der Gewaltsbegriff beim Raub eingeschrдnkt werden mьsse, um die gesetzessystematische Logik und damit den Wertungsunterschied zwischen Raub und Nцtigung aufrecht zu erhalten" sowie zur Frage, wie diese Forderung durch den Gesetzgeber umgesetzt werden kцnne Stellung nehmen.
Fьr sowohl jeden Literaturverweis als auch persцnliche Meinung darf ich mich bei Euch im voraus herzlich bedanken.
Mit freundlichen GrьЯen aus Bremen.