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Kindergeld
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in Antwort Maximka0 09.01.04 15:33
Grenzbetrag auch im Jahr 2003 bei 7.188 ┬
Durch das Flutopfersolidaritätsgesetz wurde die Steuerreform 2003 um ein Jahr hinausgeschoben. Dies hat auch Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch.
Der maßgebliche Grenzbetrag für die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes wird für das Jahr 2003 nicht wie geplant auf 7.428 ┬ angehoben; er verbleibt bei 7.188 ┬.
Wird der Grenzbetrag von 7.188 ┬ durch die Einkünfte und Bezüge Ihres volljährigen Kindes im Jahr 2003 überschritten, besteht kein Kindergeldanspruch.
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/
Durch das Flutopfersolidaritätsgesetz wurde die Steuerreform 2003 um ein Jahr hinausgeschoben. Dies hat auch Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch.
Der maßgebliche Grenzbetrag für die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes wird für das Jahr 2003 nicht wie geplant auf 7.428 ┬ angehoben; er verbleibt bei 7.188 ┬.
Wird der Grenzbetrag von 7.188 ┬ durch die Einkünfte und Bezüge Ihres volljährigen Kindes im Jahr 2003 überschritten, besteht kein Kindergeldanspruch.
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/