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Могут ли заставить продать машину?
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in Antwort Karlleon 19.05.09 14:12
Alg II
Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden der Bedarftsgemeinschaft lebenden Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen⌠ (╖ 12 Abs. 3 Satz
1 Nr. 2 SGB 11) ist nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Das galt seit Ende 2001 für Arbeitslosenhilfebezieher und wurde für Alg Il-Bezieherinnen übernommen. Das gilt auch für Motorräder und Mofas.
└Ist ein Verkaufserlös abzüglich ggf noch vorhandener Kreditverbindlichkeiten von maximal 5.000 ┬ erreichbar, ist eine Beurteilung, ob ein KfZ angemessen ist, entbehrlich.⌠ (BA 12.24)
5.000 ┬ ist keine starre Grenze.
Angemessen ist ein Kfz mit einem Verkaufserlös von unter 10.000┬, besonders im ländlichen Bereich. (LSG Ba-Wü 0 1.08.2(1(15 - 27 AS 2875/05 ER-B; PKW bis 11.000 ┬ angemessen: LSG Niedersachsen/Bremen 11.8.2005 - L 8 B 67/05 AS)
Unangemessen sei aufjeden Fall ein PKW im Wert von über 12.000 (BayLSG) bzw.
14.000┬ (SGAachen).
Besondere Umstände (viele Kinder, repräsentatives Fahrzeug aus beruflichen Gründen, Behinderung usw.) können berücksichtigt werden.
Da jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige ein angemessenes KfZ haben darf, können auch zwei PKW▒s in einer BG geschützt sein. Wenn ein PKW von mehreren Erwerbsfähigen genutzt wird, kann sich dadurch der angemessene Kfz-Wert erhöhen.
Der geschützte Vermögenswert des PKW wird nicht auf den allgemeinen Vermögensfreibetrag von 150 ┬ pro Lebensjahr angerechnet, nur die Summe, um die der Wert des KfZ den angemessenen Wert übersteigt. (BA 12.24) Wenn also Ihr Vermögensfreibetrag von z.B. 9.000┬ nicht ausgeschöpft ist, kann Ihr Auto auch einen Wert von z.B. 7.000┬ haben.
Ob Ihr KfZ geschützt oder nicht, hängt nicht mehr davon ab, ob es für die Fahrt zur Arbeit notwendig ist.
Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden der Bedarftsgemeinschaft lebenden Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen⌠ (╖ 12 Abs. 3 Satz
1 Nr. 2 SGB 11) ist nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Das galt seit Ende 2001 für Arbeitslosenhilfebezieher und wurde für Alg Il-Bezieherinnen übernommen. Das gilt auch für Motorräder und Mofas.
└Ist ein Verkaufserlös abzüglich ggf noch vorhandener Kreditverbindlichkeiten von maximal 5.000 ┬ erreichbar, ist eine Beurteilung, ob ein KfZ angemessen ist, entbehrlich.⌠ (BA 12.24)
5.000 ┬ ist keine starre Grenze.
Angemessen ist ein Kfz mit einem Verkaufserlös von unter 10.000┬, besonders im ländlichen Bereich. (LSG Ba-Wü 0 1.08.2(1(15 - 27 AS 2875/05 ER-B; PKW bis 11.000 ┬ angemessen: LSG Niedersachsen/Bremen 11.8.2005 - L 8 B 67/05 AS)
Unangemessen sei aufjeden Fall ein PKW im Wert von über 12.000 (BayLSG) bzw.
14.000┬ (SGAachen).
Besondere Umstände (viele Kinder, repräsentatives Fahrzeug aus beruflichen Gründen, Behinderung usw.) können berücksichtigt werden.
Da jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige ein angemessenes KfZ haben darf, können auch zwei PKW▒s in einer BG geschützt sein. Wenn ein PKW von mehreren Erwerbsfähigen genutzt wird, kann sich dadurch der angemessene Kfz-Wert erhöhen.
Der geschützte Vermögenswert des PKW wird nicht auf den allgemeinen Vermögensfreibetrag von 150 ┬ pro Lebensjahr angerechnet, nur die Summe, um die der Wert des KfZ den angemessenen Wert übersteigt. (BA 12.24) Wenn also Ihr Vermögensfreibetrag von z.B. 9.000┬ nicht ausgeschöpft ist, kann Ihr Auto auch einen Wert von z.B. 7.000┬ haben.
Ob Ihr KfZ geschützt oder nicht, hängt nicht mehr davon ab, ob es für die Fahrt zur Arbeit notwendig ist.
