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Одна.

11.03.09 20:43
Re: Одна.
 
Karmadov прохожий
Никто 3 человек из 67 квадратов не выселит.
Größe des Wohnraums
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.
Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims.
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html
 

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