налоговые классы и мама
уже две работающие женщины из Украины рассказали, что в их квартирной констелляции финанцамт определил их на налоговый класс 1. состав населения квартиры 3 человека - мама, дочь, несовершеннолетний ребенок (внук и сын), папа на родине.
теоретически они должны иметь 2 класс, но амт отказывает ввиду наличия мамы то есть бабушки. правомерно? она же не папа
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht gewährt, wenn der Arbeitnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Das Gleiche gilt, wenn der Alleinerziehende mit einer anderen volljährigen Person, für die ihm kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht, einen gemeinsamen Haushalt führt.
§ 38b EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
in die Steuerklasse II gehören die unter Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) zu berücksichtigen ist;
§ 24b EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ausübt. 2Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). 3Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.