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Бундесрегирунг=NGO
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NEW 18.05.12 02:54
Ветка закрыта 19.05.12 17:36 (gendy)
So wurden mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz v. 19.04.2006
die Gerichtsverfassung,
die Zivilprozessordnung und
die Strafprozessordnung
aufgehoben.
Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, aufgehoben. Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die gesetzliche Befugnis entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2). 1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich rechtlichen“ Regelungen. Zur Erhaltung der Rechtsordnung hat sich die Selbstverwaltung des Deutschen Reiches gebildet, um dem deutschem VOLKE die Möglichkeit zu geben, sich in FREIHEIT wieder eine selbst gewählte Verfassung zu geben.
Denn das Grundgesetz besagt ganz deutlich:
Art. 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://www.staatliche-selbstverwaltung.de/index.php/proklamation.html
die Gerichtsverfassung,
die Zivilprozessordnung und
die Strafprozessordnung
aufgehoben.
Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, aufgehoben. Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die gesetzliche Befugnis entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2). 1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich rechtlichen“ Regelungen. Zur Erhaltung der Rechtsordnung hat sich die Selbstverwaltung des Deutschen Reiches gebildet, um dem deutschem VOLKE die Möglichkeit zu geben, sich in FREIHEIT wieder eine selbst gewählte Verfassung zu geben.
Denn das Grundgesetz besagt ganz deutlich:
Art. 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://www.staatliche-selbstverwaltung.de/index.php/proklamation.html
chert313
19.05.12 17:20
в ответ chertik 19.05.12 17:15
Die BRD gibt es NICHT I/II
Die BRD gibt es NICHT II/II
Deutsches Reich NICHT untergegangen,Theo Waigel,Tagesschau
Artikel 146 Grundgesetz
Wahl ist Verrat 2-plus-4-Zusatzabkommen
Es wird bewusst missachtet, dass die BRD nach dem gültigen internationalen Völkerrecht, seit dem 17. Juli 1990 nur noch ein nicht selbständiges Subjekt darstellt. In dieser nichtstaatlichen (NGO) Organisationsform dürfen auch z.B. keine Steuern erhoben werden.
Der Geltungsbereich für die wichtigsten Gesetze wurde per 1.und 2. Bundesbereinigungsgesetz aufgehoben. Mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 Bundesgesetzblatt, Seite 2614 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben.
Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser Internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen.
So wurden mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz v. 19.04.2006
die Gerichtsverfassung,
die Zivilprozessordnung und
die Strafprozessordnung
aufgehoben.
Die BRD gibt es NICHT II/II
Deutsches Reich NICHT untergegangen,Theo Waigel,Tagesschau
Artikel 146 Grundgesetz
Wahl ist Verrat 2-plus-4-Zusatzabkommen
Es wird bewusst missachtet, dass die BRD nach dem gültigen internationalen Völkerrecht, seit dem 17. Juli 1990 nur noch ein nicht selbständiges Subjekt darstellt. In dieser nichtstaatlichen (NGO) Organisationsform dürfen auch z.B. keine Steuern erhoben werden.
Der Geltungsbereich für die wichtigsten Gesetze wurde per 1.und 2. Bundesbereinigungsgesetz aufgehoben. Mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 Bundesgesetzblatt, Seite 2614 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben.
Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser Internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen.
So wurden mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz v. 19.04.2006
die Gerichtsverfassung,
die Zivilprozessordnung und
die Strafprozessordnung
aufgehoben.
chert313
