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Как скачивать из инета без штрафа
NEW 05.01.12 19:31
в ответ Tanaka 05.01.12 19:18
NEW 05.01.12 20:06
сложного в этом ничего нет.
скачиваете какой нибудь даунлоадменеджер, например джейдаунлоадер..
настраиваете его под свой рутер...
и скармливаете ему ссылки с рапидлинкс.ру к примеру
или еще откуда..
он не только скачает все для Вас, но и распакует..
удачи
в ответ Tanaka 05.01.12 19:18
В ответ на:
Подскажите, пож, как можно скачивать из инета, и при этом ничего не получить....
Подскажите, пож, как можно скачивать из инета, и при этом ничего не получить....
сложного в этом ничего нет.
скачиваете какой нибудь даунлоадменеджер, например джейдаунлоадер..
настраиваете его под свой рутер...
и скармливаете ему ссылки с рапидлинкс.ру к примеру
или еще откуда..
он не только скачает все для Вас, но и распакует..
удачи
Для начала мы испортим самолеты...
NEW 05.01.12 20:17
http://letitbit.de/
в ответ Tanaka 05.01.12 19:18
В ответ на:
Всем доброе время суток!!!
В поиске ответа не нашла, поэтому решила спросить...
Подскажите, пож, как можно скачивать из инета, и при этом ничего не получить....
Заранее спасибо!!!
Всем доброе время суток!!!
В поиске ответа не нашла, поэтому решила спросить...
Подскажите, пож, как можно скачивать из инета, и при этом ничего не получить....
Заранее спасибо!!!
http://letitbit.de/
NEW 06.01.12 14:12
NEW 06.01.12 14:33
NEW 08.01.12 21:38
а если он -лайн смотреть? тож штраф будет?
я тут сайт нашла с фильмами ,подскажите плиз ,на счёт штрафных санкций:)))
http://www.xxxxxxxxxxx/movies-all.html
я тут сайт нашла с фильмами ,подскажите плиз ,на счёт штрафных санкций:)))
http://www.xxxxxxxxxxx/movies-all.html
NEW 08.01.12 21:57
в ответ Natahud 08.01.12 21:38
За онлайн штраф будет, если полицаи через окно подглядывать будут, что вы там делаете))) шутка
За онлайн просмотр наказание пока еще не придумали, через обменники (летитбит, рапида и пр) тоже можно, а вот с торентами пока известно что наезжают пока в основном за фильмы "На игре 1,2", "Глухарь в кино" и "Бабло". Про другие не слышал. И то там больше развод на деньги идет чем реальная защита прав))
За онлайн просмотр наказание пока еще не придумали, через обменники (летитбит, рапида и пр) тоже можно, а вот с торентами пока известно что наезжают пока в основном за фильмы "На игре 1,2", "Глухарь в кино" и "Бабло". Про другие не слышал. И то там больше развод на деньги идет чем реальная защита прав))
Все о свадьбе в Германии на русском языке! - http://www.hochzeit.ru
08.01.12 22:26
Вопрос конечно поставлен довольно странно
Чтобы скачивать и ничего не получить,зачем тогда вообще скачивать?

Если ты подразумеваешь не быть наказанной денежным штрафом,то всё равно откуда.Денежный штраф можно получить за распространение материала защищённого авторским правом.Или если ты начнёшь заниматься коммерческой деятельностью,продавая скачиваемый материал в больших размерах.
Те кто получает денежные штрафы от адвокатских контор,это всё лохотрон,взятие на понт.Основным доказательством является комп с которого происходила раздача.Если комп конфисковали соответствующие органы,тогда это серьёзно.
в ответ Tanaka 05.01.12 19:18
В ответ на:
Подскажите, пож, как можно скачивать из инета, и при этом ничего не получить
Подскажите, пож, как можно скачивать из инета, и при этом ничего не получить
Вопрос конечно поставлен довольно странно
Чтобы скачивать и ничего не получить,зачем тогда вообще скачивать?
Если ты подразумеваешь не быть наказанной денежным штрафом,то всё равно откуда.Денежный штраф можно получить за распространение материала защищённого авторским правом.Или если ты начнёшь заниматься коммерческой деятельностью,продавая скачиваемый материал в больших размерах.
Те кто получает денежные штрафы от адвокатских контор,это всё лохотрон,взятие на понт.Основным доказательством является комп с которого происходила раздача.Если комп конфисковали соответствующие органы,тогда это серьёзно.
Если Вы все перепробовали и ничего не помогает, то прочтите инструкцию!
NEW 08.01.12 23:24
в ответ Kostaru 08.01.12 21:57
спасибо за инфо:))))
торрентами не пользуюсь- просто тупо не умею
да и не заморачивалась ими никогда.Обменников хватает.
Просто почитала тут форум- народу штрафы приходят,письма всякие... вот и задалась вопросом про он лайн.
Кстаи, Бабло тоже он лайн есть, только я его не смотрю
торрентами не пользуюсь- просто тупо не умею
Просто почитала тут форум- народу штрафы приходят,письма всякие... вот и задалась вопросом про он лайн.
Кстаи, Бабло тоже он лайн есть, только я его не смотрю
NEW 09.01.12 07:06

Schon der Download ist strafbar
Sich von Tauschbörsen Musik oder Filme herunterzuladen, war schon bisher oft illegal. Strafen mussten die Internetnutzer in vielen Fällen trotzdem nicht befürchten – zumindest dann nicht, wenn sie selbst keine Dateien zum Download zur Verfügung stellten. Das sieht jetzt anders aus: Seit Jahresbeginn drohen auch beim bloßen Herunterladen saftige Strafen. Eine gekaufte CD oder DVD für Freunde zu kopieren, ist dagegen in vielen Fällen weiterhin erlaubt.
26.01.2008
In vielen der „Peer-to-Peer“-Netzwerke wird ein Nutzer, der etwas herunterlädt, automatisch auch zum Anbieter. Das gilt jedoch nicht immer – und wer die Angebote bisher allein zum Download genutzt hat, konnte sich in der Regel entspannt zurücklehnen. Denn das deutsche Urheberrechtsgesetz verbot nur das Herunterladen „offensichtlich rechtswidrig hergestellter“ Dateien. Wäre ein solcher Nutzer ins Visier von Ermittlern geraten, hätte er sich meist mit dem Argument herausreden können, er sei davon ausgegangen, der Anbieter hätte die betreffenen CDs oder Filme rechtmäßig erworben und sie somit eben nicht rechtswidrig erstellt.
Dem entsprechend verzichtete die Musik- und Filmbranche in solchen Fällen bisher auf Versuche, ihre Rechte geltend zu machen: „Meines Wissens gibt es keinen Fall, bei dem jemand ausschließlich für das Downloaden bestraft wurde“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom in Berlin.
Das dürfte sich jetzt ändern – aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz zum Jahreswechsel. Verboten ist das Herunterladen demnach nicht mehr nur bei einer rechtswidrigen Vorlage, also etwa bei einem heimlich mitgeschnittenen Film, sondern auch bei einer „öffentlich zugänglich gemachten“. Das bedeutet: Was in einem Peer-to-Peer- oder Filesharing-Netzwerk öffentlich angeboten wird, darf nicht mehr heruntergeladen werden.
Jegliche Netzwerknutzung strafbar
„Wer jetzt ein solches Netzwerk benutzt, macht sich strafbar“, sagt Jan Scharringhausen von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Hamburg. Und das gilt ausdrücklich auch dann, wenn man selbst keine Dateien zum Download anbietet. Ohne zu bezahlen herunterladen darf man also nur noch, was der Rechteinhaber auch kostenlos anbietet – prominentestes Beispiel zuletzt: die Band Radiohead, die ihr aktuelles Album ins Netz und es ihren Fans freistellte, dafür zu bezahlen oder nicht.
Klar ist, dass auch künftig längst nicht jeder, der illegal Musik oder Filme herunterlädt, erwischt und bestraft wird. Denn für die Rechteinhaber ist es weiter ein gewisser Aufwand, die Identität von Filesharing-Nutzern zu ermitteln, wie Till Jaeger, Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht, erklärt: Die Internetprovider müssen ihnen gegenüber nicht mit Kundendaten herausrücken. „Deshalb muss ein Umweg gemacht werden über die Staatsanwaltschaft.“ Nur ihr gegenüber ist der Provider zur Nennung der Daten verpflichtet.
Trotzdem sollten sich die Downloader nicht zu sicher fühlen: „Wir gehen davon aus, dass die Klarstellung des Gesetzes keine Luftnummer ist“, sagt Rohleder vom Bitkom. Schon zuletzt habe die Musik- und Filmindustrie die illegalen Aktivitäten zunehmend im Auge gehabt, sagt Jaeger. Dieser Eifer werde bestimmt nicht nachlassen. „Und es sollte sich keiner sagen ,Ich mach das ja nur ab und zu mal’“, ergänzt Scharringhausen von der GVU. „Nur wenig heruntergeladen zu haben, schützt nicht vor Bestrafung.“
Empfindlich hohe Geldstrafen
Wer erwischt wurde, muss laut Rechtsanwalt Jaeger in der Regel mit zivilrechtlichen Ansprüchen der Rechteinhaber rechnen – sprich: mit Geldforderungen, die empfindlich hoch ausfallen können. „Da werden Strafen von mehreren Tausend Euro fällig.“ Darin ist neben den Schadenersatzforderungen der Musik- oder Filmlabels immer auch ein tüchtiger Batzen für die Erstattung der Anwaltkosten enthalten.
Das sollte nicht nur im Hinterkopf haben, wer selbst gelegentlich der Download-Versuchung erliegt: Auch Eltern reden ihren im Internet surfenden Kindern besser ins Gewissen. Sonst greift laut Bernhard Rohleder womöglich irgendwann das Baustellen-Motto: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Das gilt umso mehr, wenn der Sprössling die heruntergeladenen Dateien auch noch auf dem Schulhof verkauft. „Denn das ist gewerbsmäßiger Handel“ – mit weitaus gravierenderen möglichen Konsequenzen.
Keine bösen Folgen drohen dagegen bis auf Weiteres, wenn eine gekaufte CD oder DVD für eine Hand voll Freunde gebrannt wird, ohne dass dabei Geld im Spiel ist. Einzige Voraussetzung: Der Silberling darf nicht mit einem Kopierschutz versehen sein. In Ordnung ist es aber zum Beispiel auch, wenn die Tochter eine gebrannte CD, die ihr die beste Freundin geschenkt hat, für eine weitere Freundin kopiert: „Von einer legalen Kopie kann man weitere Kopien ziehen, auch wenn man das Original nicht besitzt“, erklärt Rohleder.
Aufgepasst heißt es dagegen, wenn der Sohn – oder auch der Vater – seine private Homepage mit Hintergrundmusik oder Filmausschnitten aufpeppen will: „Dann muss man darauf achten, dass die Urheberrechte geklärt sind“, warnt Rohleder. Andernfalls spielt es keine Rolle, ob der Betreiber die entsprechende CD oder DVD im Original besitzt oder nicht: Stößt der Rechteinhaber auf seine Webseite, gibt es Ärger.
Von Florian Oertel
www.lr-online.de/tipps-und-trends/geld-und-markt/Schon-der-Download-ist-s...
в ответ Tanaka 05.01.12 19:18
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Schon der Download ist strafbar
Sich von Tauschbörsen Musik oder Filme herunterzuladen, war schon bisher oft illegal. Strafen mussten die Internetnutzer in vielen Fällen trotzdem nicht befürchten – zumindest dann nicht, wenn sie selbst keine Dateien zum Download zur Verfügung stellten. Das sieht jetzt anders aus: Seit Jahresbeginn drohen auch beim bloßen Herunterladen saftige Strafen. Eine gekaufte CD oder DVD für Freunde zu kopieren, ist dagegen in vielen Fällen weiterhin erlaubt.
26.01.2008
In vielen der „Peer-to-Peer“-Netzwerke wird ein Nutzer, der etwas herunterlädt, automatisch auch zum Anbieter. Das gilt jedoch nicht immer – und wer die Angebote bisher allein zum Download genutzt hat, konnte sich in der Regel entspannt zurücklehnen. Denn das deutsche Urheberrechtsgesetz verbot nur das Herunterladen „offensichtlich rechtswidrig hergestellter“ Dateien. Wäre ein solcher Nutzer ins Visier von Ermittlern geraten, hätte er sich meist mit dem Argument herausreden können, er sei davon ausgegangen, der Anbieter hätte die betreffenen CDs oder Filme rechtmäßig erworben und sie somit eben nicht rechtswidrig erstellt.
Dem entsprechend verzichtete die Musik- und Filmbranche in solchen Fällen bisher auf Versuche, ihre Rechte geltend zu machen: „Meines Wissens gibt es keinen Fall, bei dem jemand ausschließlich für das Downloaden bestraft wurde“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom in Berlin.
Das dürfte sich jetzt ändern – aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz zum Jahreswechsel. Verboten ist das Herunterladen demnach nicht mehr nur bei einer rechtswidrigen Vorlage, also etwa bei einem heimlich mitgeschnittenen Film, sondern auch bei einer „öffentlich zugänglich gemachten“. Das bedeutet: Was in einem Peer-to-Peer- oder Filesharing-Netzwerk öffentlich angeboten wird, darf nicht mehr heruntergeladen werden.
Jegliche Netzwerknutzung strafbar
„Wer jetzt ein solches Netzwerk benutzt, macht sich strafbar“, sagt Jan Scharringhausen von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Hamburg. Und das gilt ausdrücklich auch dann, wenn man selbst keine Dateien zum Download anbietet. Ohne zu bezahlen herunterladen darf man also nur noch, was der Rechteinhaber auch kostenlos anbietet – prominentestes Beispiel zuletzt: die Band Radiohead, die ihr aktuelles Album ins Netz und es ihren Fans freistellte, dafür zu bezahlen oder nicht.
Klar ist, dass auch künftig längst nicht jeder, der illegal Musik oder Filme herunterlädt, erwischt und bestraft wird. Denn für die Rechteinhaber ist es weiter ein gewisser Aufwand, die Identität von Filesharing-Nutzern zu ermitteln, wie Till Jaeger, Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht, erklärt: Die Internetprovider müssen ihnen gegenüber nicht mit Kundendaten herausrücken. „Deshalb muss ein Umweg gemacht werden über die Staatsanwaltschaft.“ Nur ihr gegenüber ist der Provider zur Nennung der Daten verpflichtet.
Trotzdem sollten sich die Downloader nicht zu sicher fühlen: „Wir gehen davon aus, dass die Klarstellung des Gesetzes keine Luftnummer ist“, sagt Rohleder vom Bitkom. Schon zuletzt habe die Musik- und Filmindustrie die illegalen Aktivitäten zunehmend im Auge gehabt, sagt Jaeger. Dieser Eifer werde bestimmt nicht nachlassen. „Und es sollte sich keiner sagen ,Ich mach das ja nur ab und zu mal’“, ergänzt Scharringhausen von der GVU. „Nur wenig heruntergeladen zu haben, schützt nicht vor Bestrafung.“
Empfindlich hohe Geldstrafen
Wer erwischt wurde, muss laut Rechtsanwalt Jaeger in der Regel mit zivilrechtlichen Ansprüchen der Rechteinhaber rechnen – sprich: mit Geldforderungen, die empfindlich hoch ausfallen können. „Da werden Strafen von mehreren Tausend Euro fällig.“ Darin ist neben den Schadenersatzforderungen der Musik- oder Filmlabels immer auch ein tüchtiger Batzen für die Erstattung der Anwaltkosten enthalten.
Das sollte nicht nur im Hinterkopf haben, wer selbst gelegentlich der Download-Versuchung erliegt: Auch Eltern reden ihren im Internet surfenden Kindern besser ins Gewissen. Sonst greift laut Bernhard Rohleder womöglich irgendwann das Baustellen-Motto: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Das gilt umso mehr, wenn der Sprössling die heruntergeladenen Dateien auch noch auf dem Schulhof verkauft. „Denn das ist gewerbsmäßiger Handel“ – mit weitaus gravierenderen möglichen Konsequenzen.
Keine bösen Folgen drohen dagegen bis auf Weiteres, wenn eine gekaufte CD oder DVD für eine Hand voll Freunde gebrannt wird, ohne dass dabei Geld im Spiel ist. Einzige Voraussetzung: Der Silberling darf nicht mit einem Kopierschutz versehen sein. In Ordnung ist es aber zum Beispiel auch, wenn die Tochter eine gebrannte CD, die ihr die beste Freundin geschenkt hat, für eine weitere Freundin kopiert: „Von einer legalen Kopie kann man weitere Kopien ziehen, auch wenn man das Original nicht besitzt“, erklärt Rohleder.
Aufgepasst heißt es dagegen, wenn der Sohn – oder auch der Vater – seine private Homepage mit Hintergrundmusik oder Filmausschnitten aufpeppen will: „Dann muss man darauf achten, dass die Urheberrechte geklärt sind“, warnt Rohleder. Andernfalls spielt es keine Rolle, ob der Betreiber die entsprechende CD oder DVD im Original besitzt oder nicht: Stößt der Rechteinhaber auf seine Webseite, gibt es Ärger.
Von Florian Oertel
www.lr-online.de/tipps-und-trends/geld-und-markt/Schon-der-Download-ist-s...











