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штраф за скачивание с торрента
01.11.11 22:39
Ветка закрыта 05.12.11 18:17 (Сергей Ш.)
Здраствуйте! Пару дней назад нам пришол штраф от адвокатской конторы с Мюнхена за скачивание фильма с торрента,сумма 956 ойро. Муж говорит,что скачал, так что есть за что. Мы позвонили адвокату,тот оценил свои услуги в 400,после чего,мы связались с которой которая прислала нам штраф и они сообщили,что с адвокатом или без платить прийдется,но согласились на россрочку по 40 ойро в месяц в течении трех лет. Может у кого была похожая ситуация с этой конторой наз. она Валдорф Фроммер. Как лучше поступить воспользоватся адвокатом или сразу согласится на оплату?
NEW 01.11.11 22:44
в ответ rainbow2708 01.11.11 22:39
40 на 36 это 1440. ни хрена у них проценты.
посылайте вы их на фиг без всякого адвоката. пишите модифицирте эрклерунг и все.
хотя если звонили что признались уже?
звери просто звери бабло рвут ни за что. я бы это их предложение отнес в полицию спекулянтское. за вымогательство с процентами.
посылайте вы их на фиг без всякого адвоката. пишите модифицирте эрклерунг и все.
хотя если звонили что признались уже?
звери просто звери бабло рвут ни за что. я бы это их предложение отнес в полицию спекулянтское. за вымогательство с процентами.
NEW 01.11.11 23:36
в ответ grischado 01.11.11 22:44
Нет,не признались,муж сказал что ничего подписывать не будет и вины своей не признает,предложил разобратся и провести проверку нашего компьютера,на что они ответили,что разбиратся ни в чом не обязаны,даже если не мы скачали,то отвечать нам! Вот так,скидку делать не хотят,просто как-то не справедливо платить такую сумму за файл который даже не открылся.
NEW 02.11.11 00:15
в ответ rainbow2708 01.11.11 23:36
..к сожалению игра под названием Кошелёк на верёвочке (зачастую наполненый говном )- это любимый тренд в стране насегодня.. если вы не ведётесь добровольно подставят по наглому..адвокаты при этом профитируют от обоих сторон
здесь скоро без адвоката пукнуть нельзя будет.
NEW 02.11.11 00:17
в ответ rainbow2708 01.11.11 23:36
На этом этапе Вам не нужен адвокат - пустая трата времени и денег.
1. Как уже сказали, юзайте поиск
2. Читаем ...
www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/107952-grundkur...
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Statistiken/Ablauf_abmahnung.pdf
www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/mod_ue/muster_mod_ue...
... и решаем сами как поступить
1. Как уже сказали, юзайте поиск
2. Читаем ...
www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/107952-grundkur...
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Statistiken/Ablauf_abmahnung.pdf
www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/mod_ue/muster_mod_ue...
... и решаем сами как поступить
NEW 02.11.11 08:55
в ответ rainbow2708 02.11.11 05:30
MOD UE
В ответ на:
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
AZ:
hiermit verpflichte ich, Herr Muster Mustermann, Musterstr. 1, Musterstadt,
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber
der Firma ....., Strasse, Stadt- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,
das Filmwerk „Werner- Eiskalt“
ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen.
Musterstadt, den Datum
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
AZ:
hiermit verpflichte ich, Herr Muster Mustermann, Musterstr. 1, Musterstadt,
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber
der Firma ....., Strasse, Stadt- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,
das Filmwerk „Werner- Eiskalt“
ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen.
Musterstadt, den Datum
NEW 02.11.11 09:05
в ответ rainbow2708 01.11.11 22:39
Пусть докажут что именно вы его скачала, напишите им письмо
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch zu ihrem Bescheid vom ........ aus folgenden
Gründen:
Die von Ihnen genannte Internet-Adresse ist mir unbekannt und ich habe auch noch niemals eine illegale Datei heruntergeladen. Ich fordere entsprechende Nachweise
Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Auf Grund dessen bin ich nicht einverstanden den Betrag zu bezahlen.
Ich bitte von weiteren Mahn- Drohungen Abstand zu nehmen, Nur auf Gerichtliche Manbescheid werden wir mit Wiederspruch reagieren und ggf. Gerichtlich alles zu klären.
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch zu ihrem Bescheid vom ........ aus folgenden
Gründen:
Die von Ihnen genannte Internet-Adresse ist mir unbekannt und ich habe auch noch niemals eine illegale Datei heruntergeladen. Ich fordere entsprechende Nachweise
Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Auf Grund dessen bin ich nicht einverstanden den Betrag zu bezahlen.
Ich bitte von weiteren Mahn- Drohungen Abstand zu nehmen, Nur auf Gerichtliche Manbescheid werden wir mit Wiederspruch reagieren und ggf. Gerichtlich alles zu klären.
mit freundlichen Grüßen
NEW 02.11.11 09:22
с точностью до наооборот, деньги то они хотят, вот пусть и докажут что они скачали, IP-adresse KEIN BEWEIS! http://www.ory.de/mpo/IndTexte.html?/mpo/txt/MpoText018.html
oder das http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20080327111531.html
oder das http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20080327111531.html
NEW 02.11.11 10:06
в ответ WTF? 02.11.11 09:42
не все так просто 
Neben der zivilrechtlichen Haftung für Rechtsverstöße erlangt auch das Internetstrafrecht eine immer größere Bedeutung. Zum einen aufgrund des Bedarfs der Strafverfolgungsbehörden, auch im Internet über hinreichende Rechts und Ermittlungsgrundlagen zu verfügen, zum anderen auch aufgrund der Tatsache, dass die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden auch zu zivilrechtlichen Zwecken gebraucht werden können. So bestand bisher zivilrechtlich kein rechtlicher Anknüpfungspunkt, um von Providern die Daten rechtsverletzender Websites zu erhalten. Jedoch konnten Rechtsverletzer im Internet über den Umweg des Strafrechts ermittelt werden: Die Provider sind verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden nach § 100g StPO bzw. § 113 TKG Auskünfte zu erteilen, auf die mit Hilfe des Akteneinsichtsrechts gem. § 406e StPO dann auch zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche zurückgegriffen werden kann. Das dabei geforderte berechtigte Interesse besteht in der möglichen Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch den Verletzten; mangels eigener zivilrechtlicher Möglichkeit, die in den Akten stehenden Daten zu erlangen, wäre ein Verfahren ohne Erstattung einer Strafanzeige oftmals nicht erfolgreich. Das Strafverfahren eröffnet somit vielfach erst den Weg zur Geltendmachung von Ansprüchen. Dieses Recht zur Akteneinsicht wird von den Staatsanwaltschaften jedoch restriktiv gehandhabt. Ob das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, das nunmehr ausdrücklich einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen InternetProvider vorsieht (Vgl. § 101 UrhG n.F.), diesen Umweg über das Strafverfahren in Zukunft entbehrlich machen wird, scheint zweifelhaft. Hiergegen spricht, dass der zivilrechtliche Auskunftsanspruch nur bei Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß greift und zudem der Rechteinhaber die von ihm zunächst zu tragenden Rechtsverfolgungskosten erst im Regress gegen den Rechtsverletzer geltend machen kann
Neben der zivilrechtlichen Haftung für Rechtsverstöße erlangt auch das Internetstrafrecht eine immer größere Bedeutung. Zum einen aufgrund des Bedarfs der Strafverfolgungsbehörden, auch im Internet über hinreichende Rechts und Ermittlungsgrundlagen zu verfügen, zum anderen auch aufgrund der Tatsache, dass die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden auch zu zivilrechtlichen Zwecken gebraucht werden können. So bestand bisher zivilrechtlich kein rechtlicher Anknüpfungspunkt, um von Providern die Daten rechtsverletzender Websites zu erhalten. Jedoch konnten Rechtsverletzer im Internet über den Umweg des Strafrechts ermittelt werden: Die Provider sind verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden nach § 100g StPO bzw. § 113 TKG Auskünfte zu erteilen, auf die mit Hilfe des Akteneinsichtsrechts gem. § 406e StPO dann auch zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche zurückgegriffen werden kann. Das dabei geforderte berechtigte Interesse besteht in der möglichen Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch den Verletzten; mangels eigener zivilrechtlicher Möglichkeit, die in den Akten stehenden Daten zu erlangen, wäre ein Verfahren ohne Erstattung einer Strafanzeige oftmals nicht erfolgreich. Das Strafverfahren eröffnet somit vielfach erst den Weg zur Geltendmachung von Ansprüchen. Dieses Recht zur Akteneinsicht wird von den Staatsanwaltschaften jedoch restriktiv gehandhabt. Ob das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, das nunmehr ausdrücklich einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen InternetProvider vorsieht (Vgl. § 101 UrhG n.F.), diesen Umweg über das Strafverfahren in Zukunft entbehrlich machen wird, scheint zweifelhaft. Hiergegen spricht, dass der zivilrechtliche Auskunftsanspruch nur bei Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß greift und zudem der Rechteinhaber die von ihm zunächst zu tragenden Rechtsverfolgungskosten erst im Regress gegen den Rechtsverletzer geltend machen kann
NEW 02.11.11 13:50
в ответ Anatolij3 02.11.11 12:56
допустим мы ответим им и откажемся платить,пускай идут в суд. Пойдут ли они туда и каковы наши шансы? Мне кажется,что если они захотят содрать денег,то они это зделают. И еще вопрос,допустим мы заплатим,у них есть наш IP ,не станут ли письма счастья от них приходить каждый месяц?





