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Работа на ляйке + курсы от JC
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15.09.11 10:50
Работаю в ляйке фольцайт, JC доплачивает 300 евро. Жена не работает, т.к. ребёнку 2 года. Вчера жена ставила в JC фольгеантраг на АЛГ2, дали ей бумажки, чтобы написала, в какую фирму отправляла она свои бевербунги и конечный результат (отказ, собеседование...). То, что ребёнку 2 года, сказали, роли не играет. Правы ли они, если нет, то как долго можно сидеть с ребёнком или, перефразируя, когда могут её (и вообще, могут ли - я-то работаю) послать на курсы или 1-евр. работы, (желательно со ссылками на параграфы)? И что будет в случае отказа. Земля Hessen.
NEW 15.09.11 17:15
До трёх лет.Тут такая тема уже была.Спецом на дурочку спехивают.Они не глазах наглеют!!!Найдите в интернете закон, распечатайте и положите им на стол.Не поможет, то пишите начальству в АА.
Wie lange können Sie Elternzeit in Anspruch nehmen?
Elternzeit können Sie im allgemeinen höchstens für die ersten 3 Lebensjahre des betreuten Kindes nehmen. Die gemäß § 6 Abs.1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) geltende Schutzfrist von acht Wochen nach der Geburt wird auf die Elternzeit im allgemeinen angerechnet (§ 15 Abs.2 Satz 2 BEEG).
Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie ein Kind angenommen oder in Adoptionspflege genommen haben. Dann ist eine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren ab der Inobhutnahme bis längstens zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes möglich (§ 15 Abs.2 Satz 5 BErzGG).
Ihr Arbeitsverhältnis kann aber auch im Normalfall länger als 3 Jahre unterbrochen werden, nämlich dann, wenn Sie nach Ablauf der ersten Elternzeit ein weiteres oder mehrere weitere Kinder betreuen. Die Höchstgrenze von 3 Jahren Erziehungsurlaub gilt nämlich nur für jeweils ein Kind.
www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Elternzeit.html#tocitem...
Wie lange können Sie Elternzeit in Anspruch nehmen?
Elternzeit können Sie im allgemeinen höchstens für die ersten 3 Lebensjahre des betreuten Kindes nehmen. Die gemäß § 6 Abs.1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) geltende Schutzfrist von acht Wochen nach der Geburt wird auf die Elternzeit im allgemeinen angerechnet (§ 15 Abs.2 Satz 2 BEEG).
Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie ein Kind angenommen oder in Adoptionspflege genommen haben. Dann ist eine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren ab der Inobhutnahme bis längstens zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes möglich (§ 15 Abs.2 Satz 5 BErzGG).
Ihr Arbeitsverhältnis kann aber auch im Normalfall länger als 3 Jahre unterbrochen werden, nämlich dann, wenn Sie nach Ablauf der ersten Elternzeit ein weiteres oder mehrere weitere Kinder betreuen. Die Höchstgrenze von 3 Jahren Erziehungsurlaub gilt nämlich nur für jeweils ein Kind.
www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Elternzeit.html#tocitem...
NEW 16.09.11 09:45
в ответ Йонанан 15.09.11 10:50